Archiv der Kategorie ‘Gespräche‘
Einen guten Ruf erwerben mit Xing?
Dienstag, den 22. April 2008Vergangene Woche habe ich hier in Kronberg ein Seminar über Online Reputationsmanagement für Personaler gegeben. Neben vielen anderen Themen kamen wir dabei immer wieder auf Xing zu sprechen. Die große Frage lautet, ob Xing tatsächlich hilft, sich einen guten Ruf aufzubauen. Alle Seminarteilnehmer sind Mitglieder des Netzwerkes, doch nur einer nutzt es intensiv für berufliche Zwecke. Letztlich wurde die Qualität der Beziehungen über Xing eher belächelt. Fest steht, dass es hilft, Kontakte zu halten und sich mit anderen auszutauschen. Doch scheinbar kann man nicht allen Mitgliedern trauen, und das verwässert den Networking-Gedanken. Neben dem offiziellen Profil haben nahezu alle Leute, mit denen ich in letzter Zeit gesprochen habe, ein zusätzliches Fake-Profil – um unerkannt zu recherchieren und Profilseiten zu besuchen. Was bedeutet das eigentlich für die Mitgliederzahlen? Stecken nur halb so viele reale Personen hinter Xing wie offiziell verkündet?
Auch das Thema Bild und Flirt wurde intensiv diskutiert. Kontaktgesuche von hübschen Frauen würden eher von Männern akzeptiert als die von anderen männlichen Mitgliedern. Und eine Bekannte hat mir erst vor ein paar Tagen erzählt, dass ein Finanzberater über Xing von einer Frau kontaktiert wurde, die sich beraten lassen wollte. Er traf sich mit ihr und erfuhr nach einem zweistündigen Beratungsgespräch, dass sie eigentlich nur an ihm interessiert wäre, weil er so gut aussieht.
Noch lustiger ist jedoch die Geschichte eines Seminarteilnehmers. Er hatte durch Zufall (jaja…) eine hübsche C-Prominente bei Xing gefunden und dieses Profil immer mal wieder Kunden gezeigt, um auf die Vielfalt der Mitglieder hinzuweisen. Irgendwann erhielt er dann ein Kontaktgesuch von der Dame, die ihm schreib, er habe ja eine interessante Vita und vielleicht könnte man sich mal gegenseitig helfen. Daraufhin besuchte er ihr Profil nur noch mit seinem Fake-Login, in dem er sich als Bauarbeiter ausgibt. Doch die C-Prominente muss zu den Sammlerinnen bei Xing gehören. Auch seiner zweiten Identität schickte sie eine Kontaktanfrage mit gleichen Worten… Das zum Wert der Kontakte.
re:publica – Bloggen und Recht
Freitag, den 4. April 2008
Vertiefend zur gestrigen Veranstaltung gönnen wir uns den Workshop „Bloggen & Recht. Do’s und Don’ts beim Bloggen“, geleitet vom Anwalt Henning Krieg, Bird & Bird.
Das Impressum
Telemedien, zu denen Blogs gehören, brauchen ein Impressum. Kein Impressum brauchen Anbieter von Telemedien, die ausschließlich familiären oder persönlichen Zwecken dienen. Das seien Seiten „als Daumenregel“, die passwortgeschützt sind, die sich an einen überschaubaren Leserkreis wenden und nicht an jemanden, den man nicht kennt.
In ein Impressum gehören immer mindestens der Name und die Adresse (die, worüber der Blogger erreichbar ist). Bei geschäftsmäßig betriebenen Blogs - über die etwas verkauft wird, wenn sie sich an Afiliate beteiligen, wenn man über sein Berufsfeld bloggt - enthalten auch eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer. „Journalistisch redaktionell gestaltete Angebote“ erfordern zudem den Namen des Verantwortlichen. Krieg rät trotz der Debatte, ob Blogs journalistische Angebote seien, dazu, immer einen inhaltlich Verantwortlichen zu benennen. Dies alles gelte selbst dann, wenn der Server, auf dem die Webseite abgelegt ist, im Ausland steht, man keine deutsche Staatsbürgerschaft hat. Wer aus dem Ausland bloggt, sollte sich ebenfalls an diese Regeln halten, kein anderes Land habe so strenge Gesetze zum Impressum wie Deutschland.
Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein: Der Link sollte demnach auf der Startseite leicht erreichbar und auffindbar eingebunden sein. Krieg meint, dass eine Einbindung auf der Startseite genüge, sofern man einfach von den Unterseiten auf diese zurück komme.
Verstöße gegen die Impressumspflicht können abgemahnt werden, jedoch nur vom direkten Wettbewerber (ein anderer privater Blogger ist kein Wettbewerber…). Krieg kennt ferner keinen Fall, in dem ein Blogger wegen eines fehlenden Impressums abgemahnt wurde.
Die Datenschutzerklärung
Der „Diensteanbieter“, auch der Blogger, hat laut Gesetz den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten zu informieren. Und das ist niemals möglich, selbst wenn ein Info-Pop-up vorgeschaltet würde… Wenn tatsächlich Daten erhoben, gespeichert (z.B. die E-Mail-Adresse bei den Kommentaren…) und verarbeitet werden, muss der Besucher informiert werden und ggf. einwilligen.
Falls die Datenschutzerklärung fehlt, können die Datenschutzbehören abmahnen. Es gäbe jedoch nur einen Fall, in dem diesbezüglich ein Bußgeld erhoben wurde….
Krieg empfiehlt die Muster-Datenschutzerklärung vom Law-Blog, die hier zur Verfügung gestellt wird.
Das Urheberrecht
Persönliche geistige Schöpfungen sind urheberrechtlich geschützt. In dem Moment, in dem man ein Werk geschaffen hat, „besitzt“ man den Schutz. Eine Kennzeichnung, ein Copyright-Zeichen etwa, ist an sich nicht notwendig – aber eventuell von Vorteil. Hat man einmal ein Werk zur Nutzung frei angeboten (Creative Commons), wird es schwer, die Rechte zurück zu holen. Und klar ist: eine Veröffentlichung im Netz ist keine Lizenz für das Kopieren! Selbst wenn irgendwo im Web Inhalte zur freien Nutzung angeboten würden, solle man prüfen, ob der Anbieter überhaupt die Rechte habe. Das betrifft auch die Einbindung von Youtube-Videos oder Widgets, wenn beispielsweise etwas zugänglich gemacht wird und die Inhalte nicht auf dem eigenen Server liegen. Die Entscheidung treffe letztlich der Richter…
Da es auch eine Verantwortlichkeit für Links gibt, könne es selbst dann kritisch sein, wenn man auf ein Youtube-Video verlinke. Krieg rät: „Erlaubnis individuell einholen. Werke einbinden, für die pauschal eine Erlaubnis erteilt wurde.“ Meist ginge es jedoch nur um Risikominimierung…
Das Zitatrecht diene dazu, sich mit etwas Geschütztem, auseinandersetzen zu können: „Ich muss aus einem Werk zitieren können, um mich damit auseinandersetzen zu können.“ Es geht nicht darum, wie viel zitiert wird, sondern entscheidend ist, wie viel ist nötig, damit man sich mit dem Thema auseinandersetzen kann. So können zum Teil Ausschnitte eines Fotos veröffentlicht werden. Screenshots sollten nur als Zitat verwendet werden, am besten nur ausschnittweise und durch Bearbeitungen – beispielsweise der Elemente, die man explizit bespricht.
Fotos und Bildrechte
Bei Fotos gilt grundsätzlich: Jedes Bild ist geschützt, jeder Schnappschuss aus dem Urlaub. Das Persönlichkeitsrecht regelt, dass nur ein Bild gemacht werden darf, wenn die fotografierte Person einverstanden ist. Die Ausnahme: Es handel sich um die Dokumentation von Zeitgeschichte, die abgebildeten Personen stellen quasi „Beiwerk“ einer eigentlich fotografierten Szene dar, es handelt sich um eine Versammlung – als Daumenwert könne man sagen, dass es sich ab etwa fünf Personen um eine Versammlung handele. Krieg wies darauf hin, dass gerade bei Fotos, die bei Flickr veröffentlicht werden, genau hinzuschauen sei. Selbst wenn man für ein eingestelltes Bild die Rechet habe, müsse man zur Weitergabe die abgebildete Person um Einverständnis bitten, um nicht dessen Persönlichkeitsrechte zu verletzen.
Briefe und E-Mails
Bei der Veröffentlichung von Briefen und E-Mails in Blogs kann es zu Verstößen gegen den Datenschutz und die Urheberrechte kommen. Somit sollte man vorab prüfen, von wem ein Text stammt und den Urheber um Einverständnis bitten. Man darf auf keinen Fall ohne Einwilligung den Namen eines Sachbearbeiters oder anderen Schreibers nennen. Die unverfänglichste Form, Briefe und E-Mails zu veröffentlichen, sei, diese als Zitat zu nutzen. „Die meisten Textbausteine erreichen nicht die Schöpfungshöhe für das Urheberrecht“, sagte Krieg. Doch er rät dringend davon ab, das Schreieben eines Anwalts in Zusammenhang mit einer Abmahnung zu publizieren. Dies könne leicht Verletzungen des Urheberrechts, Persönlichkeitsrechts und Datenschutzes mit sich bringen.
Telefonate dürfen nur nach vorheriger Einwilligung online gestellt werden, zudem muss auch vor der Aufnahme die Einverständnis eingeholt werden.
Für Verlinkungen haftet der Blogger, sofern sie auch rechtswidrige oder rechtsverletzende Inhalte verweisen. Dies gilt nicht nur für den Moment der Veröffentlichung, sondern auch nachträglich. Sobald der Blogger erfährt, dass ein Link nun zu rechtswidrigen Inhalten führt, muss er den Link entfernen.
Leider war an dieser Stelle die Zeit rum, Henning Krieg hätte sonst noch über diverse weitere rechtliche Fragen gesprochen. Er hat jedoch angekündigt, möglichst bald in seinem Blog eine eigene Reihe zum Thema Blogs & Recht zu beginnen. Dies war mit einer der besten Vorträge, die wir auf der re:publica gehört haben: spannend, strukturiert, informativ, unterhaltsam - und das bei einem juristischen Thema…
re:publica – Hurra, hurra, die Schule bloggt
Freitag, den 4. April 2008
Der letzte re:publica-Tag beginnt – für uns mit einem Workshop zu: „Die bloggende Schule. Unterwegs zu einer neuen Lernkultur?“. Reinhard Dietrich von IMI, dem Institut für Medienintegration, und Martin Riemer, er initiierte an einer Grundschule in Berlin ein Schüler-Blog, bildeten das Podium. Ziel des Workshops ist, die schulische Blogosphäre vorzustellen, da diese als Teil der Blogosphäre bisher kaum wahrgenommen wurde.
Lehrer schließen sich zusammen und verändern
Auf dem ersten Blick habe sich in den vergangenen Jahren an den Schulen nichts verändert, doch man müsse genau hinschauen. Und in den kommenden Jahren würde sich noch mehr verändern. Die sogenannte Millennium-Generation erhalte Einzug in die Schulen – und damit die „S-Blogs“, Blogs im schulischen Umfeld. Doch wer soll bloggen? Lehrer, Journalisten an Schulen, Schüler, Eltern… sie alle könnten bloggen. Ob als Werkzeug der Reflektion, sich mit anderen Lehrern zu vernetzen, Schüler oder Eltern zu erreichen oder ganz allgemein die interessierte Öffentlichkeit. Dabei seien S-Blogs vor allem textlastig.
Rund 250 S-Blogs gäbe es inzwischen in Deutschland, allesamt noch recht jung (die meisten entstanden nach 2004). In Bayern gibt es laut Reinhard Dietrich am meisten S-Blogs, in Berlin sind es nur zwei „sichtbare“ S-Blogs.
Lehrer sind Sammler
Als ein Beispiel für S-Blogs nannte Dietrich die Lehrerblogs. Hier würden Kommentare nur selten vorkommen, das Blog würde also wenig als Dialoginstrument genutzt. Adressaten seien andere Lehrer, denen Informationen weitergereicht werden. Die Portfolio-Lehrerblogs hingegen dienen primär der eigenen Karriere und dokumentieren das eigene Know How.
Können Blogs die Lernkultur verändern? – „Sie können, ob sie es machen, weiß ich nicht“, sagte Dietrich. Der Austausch über Blogs sei noch zu gering, doch das vernetzte Lernen würde ermöglich, sie stärken aktives Lernen, erleichtern die Individualisierung von Lernangeboten und machen Schule fit für die Wissensgesellschaft.
Blogs in Grundschulen
Im zweiten Teil des Workshops sprach Martin Riemer über Blogs an Grundschulen. Er ruft Blogger dazu auf, an die (Grund-)Schulen zu gehen und Lehrer zu unterstützen. Denn diese seien mit dem Thema überfordert. Und Kinder seien für das Bloggen besonders gut geeignet; sie hätten eine riesige Produktionslust; sie ahmen viel nach und imitieren. Kinder hätten Fähigkeiten, die Erwachsene erst erlernen müssten, würden ganz natürlich “taggen”. Und so habe Riemer Schritt für Schritt ein Grundschul-Blog aufgebaut - die Kinder mussten ein Headerbild entwickeln, sich Spitznamen überlegen, einen Namen für das Blog finden (Hausburg-Flitzpiepen) und haben gelernt, Texte und Bilder zu veröffentlichen.
Fazit und Randbemerkung: Selten habe ich Referenten so begeistert von ihren Projekten und Aufgaben sprechen gehört. Ein wirklich gelungener Workshop mit fesselnden und motivierenden Vorträgen.
re:publica – Aktuelles aus der Rechtssprechung
Donnerstag, den 3. April 2008
Jetzt beginnt der Vortrag, auf den wir uns heute am meisten gefreut haben: Bloglaw reloaded: Was dürfen wir bloggen? Auf dem Podium sitzen Thorsten Feldmann und Till Jaeger, Anwälte aus Berlin, und Stefan Niggemeier, Journalist.
Blogs und Jura – die Anforderungen
Feldmann unterscheidet zwischen absolut unzulässigen Inhalten, die komplett verboten sind, und relativ unzulässigen Inhalten, die von der Meinung eines Dritten abhängen. In den meisten Fällen geht es in juristischen Auseinandersetzungen um das Thema Schutzrecht – Urherberrechtsverletzungen, Markenrechts-Verletzungen. Um diese Problematik soll es in der Diskussion schwerpunktmäßig gehen.
Das Urheberrecht sei eines der relevantesten Gesetze für Blogs – an allem, was ein Blogger veröffentlicht oder was in den Kommentaren erscheint, muss der Autor die Rechte haben. Das betrifft u.a. Fotos, Abstracts (Zusammenfassungen), Musik. Gerade von der Musik solle man die Finger lassen – der Blogger muss beweisen, dass die im Blog veröffentlichte Musik nicht gema-verwaltet ist.
Die Urheberrechte lägen grundsätzlich beim Urheber – man darf einen Kommentar also nicht woanders publizieren, außer der Kommentator erteilt die Lizenz dafür.
Berichte über Personen
Die meisten Auseinandersetzungen mit Bloggern betreffen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht – indem man ein Bild veröffentlicht oder etwas Unwahres schreibt, die Intimsphäre von jemandem verletzt, greift das Persönlichkeitsrecht. Bei wahren Tatsachenbehauptungen gäbe es hingegen kein Problem. „Darf ich in einem Blog schreiben, wie Atze Schröder tatsächlich heißt“, fragt Feldmann. Dazu gäbe es momentan zwei verschiedene Urteile.
Ich darf als Blogger nicht die Unwahrheit über eine Person erzählen. Schwierig wird es beim Verdacht – handelt es sich also um die Wahrheit oder nicht und wie lässt sich dies entscheiden? Werturteile sind ebenso schwierig zu bewerten – allgemeine Meinungen – auch über Personen – sind erlaubt, bis zur Grenze der Schmähkritik.
Bilder von Personen
Fotos von Menschen dürfen nur verwendet werden, wenn ich die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person nicht verletze – außer es gibt ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit an dem Bild. Doch auch hier gibt es unterschiedliche Urteile und Grenzfälle. „Je mehr ich von der Person auf dem Bild im Text abstrahiere, desto besser“, rät Feldmann. Was gar nicht ginge, seien Montagen bzw. Foto-Fakes.
Störerhaftung
Was passiert, wenn ich meinen Lesern erlaube, in meinem Blog etwas zu veröffentlichen? Wie kann ich dafür haftbar gemacht werden? Als Störer könne sogar der Access-Provider herangezogen und verurteilt werden, ebenfalls der Suchmaschinen-Betreiber. In diesem Zusammenhang seien fremde Inhalte auch Inhalte, auf die ich verlinke. Ich darf Kopierschutz nicht umgehen, keine Werbung dafür machen oder auf Software verweisen, die das ermöglichen (dies sei aber kein Problemfeld der Störerhaftung).
Das Risiko, der offenen Kommentarfunktion, sei groß. So schließe die Süddeutsche Zeitung online diese Möglichkeit täglich um 19 h, wenn die Kommentare nicht mehr kontrolliert werden können. Und beim Tagesspiegel online würden laut Chefredakteurin Mercedes Bunz täglich 300 von 800 Kommentaren aus juristischen Gründen aussortiert. Der Hintergrund der Störerhaftung sei: Ich habe Prüfungspflichten verletzt, trage zu einer Rechtsverletzung bei. Den Blogger trifft die Prüfungspflicht – er hafte im Zweifel für das Kennen oder Kennenmüssen. Oftmals sei es auch vorhersehbar, was an Kommentaren zu einem speziellen Thema geschrieben würde. Dadurch entstehe ein „gleitender Sorgfaltsmaßstab“ – bei „heißen Themen“, muss man also besonders aufpassen.
Der Fall Niggemeier
Wenn mein Blog extrem erfolgreich ist und es zu zahlreichen Kommentaren kommt, entbindet das einem Blogger nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Stefan Niggemeier ärgert, dass er durch seinen Beitrag zu einem rassistischen Kommentar provoziert haben soll. Dieser sei „Wochen später“ nach der hitzigen Situation zum Thema mitten in der Nacht eingestellt worden. Es hätte keinen Bezug zur Debatte oder zu seinem Posting gegeben. Und morgens um 11 h war er ohnehin von Niggemeier gelöscht worden. Dennoch wurde der Blogger abgemahnt – mit der Begründung, der Kommentar hätte nicht mal die paar Stunden online stehen dürfen. Niggemeiers Tipp an alle Blogger, die abgemahnt werden: “Den betreffenden Beitrag oder Kommentar sofort löschen, selbst wenn man mein, dass die Abmahnung unbegründet sei.”
Vertieft wurde das Thema im Workshop am folgenden Tag.
re:publica – Free Culture
Donnerstag, den 3. April 2008
Unser erster Workshop, den wir heute besuchen, befasst sich mit „Motivation und Engagement in Open Source Communities“. Thomas Dierschke (Wissenschaftler und Soziologe mit dem Schwerpunkt ehrenamtliches Engagement in Non Profit Organisationen), Kurt Jansson (Wikimedie Deutschland e.V., Redakteur Spiegel Wissen), Jürgen Neumann (Freifunk.net) und Andrea Goetzke bildeten das Podium. Andrea Goetzke stieg mit einer kurzen Definition ins Thema ein: „Es geht bei Open Source darum, dass sich verschiedene Menschen an der Produktion eines bestimmten Gutes oder Produktes beteiligen. Jeder ist frei, sich daran zu beteiligen.“
Die Frage der Motivation
Kurt Jansson beantworte die Frage, warum machen Leute bei einem Wiki mit? „Zu Beginn ist es die ideologische Motivation, ein Projekt zu starten“, sagt er. Gerade im Verlauf eines Projektes spiele der Spaß-Faktor eine größere Rolle für die Motivation. Thomas Dierschke stellte drauf die Frage, warum etwas Spaß mache: „Da steckt ja etwas dahinter.“ Ihn interessiert vor allem, ob es bei den Engagierten tatsächlich die Motivation gibt, sich zivilgesellschaftlich einzubringen, ob ein politischer Kern wichtig für die Glaubwürdigkeit ist. Beim Freifunk sei laut Jürgen Neumann die Motivation der Beteiligten so vielseitig wie die Mitglieder selbst.
Auch die Drecksarbeit erledigen
„Bei uns wird unglaublich viel diskutiert“, sagte Jansson. Daran teil zu haben, die eigen Reputation zu stärken und zu lernen sei unglaublich wichtig für die Community-Mitglieder. Interessant würde es, wenn es darum geht, die „Drecksarbeit zu machen, die niemand sieht“, beispielsweise neu zu kategorisieren, zu Inhalte überprüfen. Doch auch für die Aufgaben, die offensichtlich keinen Spaß machen, gäbe es bei Wikipedia Freiwillige.
Dierschke betonte hingegen die Vielfalt der Motivationen, sich in ein Open Source-Projekt einzubringen. Gerade bei den Leuten, die die Drecksarbeit erledigen, erkennt er häufig altruistische Motive: „Leute, die kleine Aufgaben übernehmen, aber nicht zum Kassenwart werden wollen“ seien hier vergleichbar. Man mache Dinge für andere und verbinde einen langfristigen Sinn mit der Aufgabe.
Doch beispielsweise Förderanträge auszufüllen sei eine der Aufgaben, für die sich selten Freiwillige fänden, sagte Jansson. Somit gibt es auch bei open Source Tätigkeiten, die tatsächlich niemand übernehmen möchte. Neumann meinte, es sei eben wichtig, möglichst verschiedene Leute mit unterschiedlichen Interessen zu gewinnen. Es funktioniere aber nicht grundsätzlich, Demokratie auf freie Projekte zu übertragen, sagte Jansson: „Die meisten Projekte sind eher konsens-geprägt.“ So nervig Diskussionen zu wiederholten Mal seien, so wichtig seien sie für die Motivation und Integration.
Wie organisiert man Open Source?
Dierschke betonte, wie wichtig Konsens und Organisation für Open Source seien: „Mitentscheiden kann nur, wer auch mitmacht.“ Die Community organisiere sich selbst, meinte Jansson. Je mehr Freiheit in einer Community gelassen wird, desto besser funktioniere die Selbstorganisation: “Es ist manchmal ein ziemlich chaotischer Selbstorganisations-Prozess.” Mit der Zeit würden Communities konservativer, was einerseits gut sei, andererseits schlecht für neue Mitglieder und Ideen.
Mein Fazit für den Erfolg eines Open Source-Projektes: Sprechen Sie möglichst viele verschiedene Leute mit unterschiedlichen persönlichen Motiven, sich zu beteiligen, an. Lassen Sie lange und wiederholte Diskussionen zu. Organisieren Sie persönliche Treffen. Geben Sie möglichst wenige Regeln vor.